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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der E. HAHNENKRATT GmbH Stand: 2022-02

1. Geltung der Bedingungen

1.1.  Die E. HAHNENKRATT GmbH, Benzstr. 19, 75203 Königsbach-Stein (im nachfolgen- den „HAHNENKRATT“) schließt Verträge mit und erbringt Leistungen gegenüber ande- ren Untenehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“) ausschließlich unter Geltung die- ser AGB, in der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Fassung.

1.2.  MDR (EU) 2017/745: Unternehmen, die mit uns Kaufverträge schließen und ihren Standort in der EU haben, müssen die Verpflichtungen und Anforderungen der MDR (EU) 2017/745 ab 26.05.2021 einhalten; unter anderem, was die Überwachung nach dem Inverkehrbringen betrifft (u. a. MDR Art. 14 + 25).

1.3.  Entgegenstehende sowie ergänzende Bedingungen des Kunden werden – außer im Falle der vorherigen, schriftlichen Zustimmung von HAHNENKRATT – nicht Vertrags- inhalt, selbst wenn HAHNENKRATT einen Vertrag durchführen bzw. eine Leistung er- bringen sollte, ohne solchen Bedingungen ausdrücklich zu widersprechen. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn HAHNENKRATT nicht im Einzelfall darauf Bezug nehmen sollte.

1.4.  Vertragliche Garantien und Zusagen, insbesondere wenn sie über den Bereich dieser AGB hinausgehen, bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch HAHNENKRATT.

2. Angebote, Preise

2.1.  Angebote von HAHNENKRATT sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindendes Angebot bezeichnet sind. Maßgeblich für den Auftrag ist die Auftragsbestätigung von HAHNENKRATT, wobei der Kunde bei etwaigen Einwen- dungen unverzüglich widersprechen muss, da ansonsten der Vertrag nach Maßgabe der Auftragsbestätigung zustande kommt.

2.2.  Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung oder soweit keine Auftragsbestätigung gegeben wird, die in der jeweils gültigen Preisliste genannten Preise. Alle Preise ver- stehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, außer der Umsatz wäre von der Umsatzsteuer befreit. Die Preise gelten ab Werk und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung, Zoll und sonstige Spesen nicht ein.

3. Lieferungen

3.1. Der Versand und Transport der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Wahl des Transportmittels ist HAHNENKRATT überlassen, wobei wahlweise der Kunde vorab den Transport mit HAHNENKRATT absprechen oder auch selbst organisieren kann. Transportschäden sind gegenüber dem Transporteur und gegenüber HAHNEN- KRATT unverzüglich, sobald der Schaden erkennbar ist, anzuzeigen.

3.2. Liefertermine gelten ab Werk. Bei den angegebenen Lieferterminen handelt es sich nur um Fixtermine, soweit dies von HAHNENKRATT schriftlich bestätigt wird.

Lieferverzögerungen, die ohne Verschulden von HAHNENKRATT entstehen, berechti- gen HAHNENKRATT die Lieferfrist um eine angemessene Zeit zu verlängern oder von der Lieferverpflichtung ganz oder teilweise zurückzutreten.

4. Zahlung

4.1.  Es gelten die auf der Rechnung spezifizierten Zahlungsbedingungen und Zahlungsziele. Bei Überschreitung des Zahlungsziels ist HAHNENKRATT berechtigt, Verzugszinsen in der in § 288 BGB festgelegten Höhe zu berechnen.

Bei Zahlung per Scheck gilt die Zahlung erst nach unwiderruflicher Gutschrift auf dem Konto von HAHNENRKATT als erfüllt.

4.2.  Der Kunde kann nur mit von HAHNENKRATT unbestrittenen oder mit rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrags stehen dem Kunden nur innerhalb des jeweiligen Ver- tragsverhältnisses zu.

5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum von HAHNENKRATT. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändungen und Be- schlagnahme, hat der Kunde HAHNENKRATT unverzüglich davon zu benachrichtigen. Der Dritte ist unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.

6. Gewährleistung und Haftung

6.1.  Für Waren, die nach Zeichnungen, Muster oder anderen Angaben des Kunden gefer- tigt werden, übernimmt der Kunde die Haftung bei Verletzung von Schutzrechten Dritter.

6.2.  Gemäß der Rügeobliegenheit aus § 377 HGB hat der Kunde die Ware nach Erhalt unverzüglich zu überprüfen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich gegen- über HAHNENKRATT anzuzeigen.

Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich gegenüber HAHNENKRATT angezeigt werden. Ansonsten gelten diese als angenommen.

6.3.  Im Falle von Sachmängeln kann HAHNENKRATT zunächst nach seiner Wahl dem Kun- den eine neue, mangelfreie Leistung überlassen oder den Mangel durch Nachbesse- rung beseitigen, bevor der Kunde weitere Rechte nach den §§ 434ff BGB geltend ma- chen kann. HAHNENKRATT nimmt dabei wegen der Infektionsgefahr gebrauchte Ware nur in sterilisiertem Zustand an. Soll der ergebnislose Ablauf einer vom Kunden ge- setzten Frist bzw. Nachfrist die Auflösung von der vertraglichen Bindung oder eine Vergütungsminderung zur Folge haben, so muss dies vom Kunden mit der Fristsetzung ausdrücklich und schriftlich angedroht werden. Die Frist muss so gesetzt wer- den, dass sie HAHNENKRATT mindestens zwei Nachbesserungsversuche erlaubt.

6.4.  Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung, es sei denn, es liegt ein Fall im Sinne von Ziff. 6.6. vor. Dann gilt wiederum die gesetzliche Verjährungsfrist.

6.5.  HAHNENKRATT haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für arglis- tig verschwiegene Mängel, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, sowie im Umfang einer von HAHNEN- KRATT übernommenen Garantie.

6.6.  Bei der Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist, haftet HAHNENKRATT im Falle leichter Fahrlässigkeit, soweit der Schaden nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist, wobei die Haftung auf maximal EUR 10.000,- für jeden einzelnen Schadensfall begrenzt ist.

6.7.  Eine weitergehende Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – von HAHNENKRATT besteht nicht.

6.8.  Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mit- arbeiter, Erfüllungsgehilfen, Vertreter und Organe der HAHNENKRATT.

Download available in all EU-languages: www.hahnenkratt.com

7. Rückverfolgung über Chargennummer

7.1  HAHNENKRATT unterhält ein zertifiziertes Qualitätsmanagement-System nach EN ISO 13485. Um die Rückverfolgbarkeit für einen Rückruf bei Medizinprodukten gemäß MDR (EU) 2017:745 zu sichern, hat der Kunde die Anforderungen der MDR (EU) 2017:745 einzuhalten und unter anderem die Chargen Nummern (LOT) bei sich zu verwalten und aufrecht zu erhalten, um die Rückverfolgung sicher zu stellen.

7.2  Chargenrückverfolgung – für unsere Wurzelstifte ist zu beachten:
EN ISO 13485 (2021-12)
7.5.9.2 Besondere Anforderungen für implantierbare Medizinprodukte
Die für die Rückverfolgbarkeit erforderlichen Aufzeichnungen müssen Aufzeichnungen über Bauteile, Materialien sowie Bedingungen der genutzten Arbeitsumgebung einbe- ziehen, wenn diese dazu führen könnten, dass das Medizinprodukt seine festgelegten Sicherheits- und Leistungsanforderungen nicht erfüllt.
Die Organisation muss fordern, dass Lieferanten von Vertriebsdienstleistungen oder Vertriebspartner Aufzeichnungen über die Auslieferung von Medizinprodukten auf- rechterhalten, die die Rückverfolgbarkeit ermöglichen und dass diese Aufzeichnungen für die Einsichtnahme zur Verfügung stehen.

Es müssen Aufzeichnungen über Name und Anschrift des vorgesehenen Empfängers der Versandverpackung aufrechterhalten werden, siehe 4.2.5:

EN ISO 13485 (2021-12)

4.2.5 Lenkung von Aufzeichnungen
Es müssen Aufzeichnungen aufrechterhalten werden, um einen Nachweis der Kon- formität mit den Anforderungen und des wirksamen Funktionierens des Qualitätsma- nagementsystems bereitzustellen.
Die Organisation muss ein dokumentiertes Verfahren erstellen, um die Lenkungs- maßnahmen festzulegen, die erforderlich sind für die Identifizierung, die Lagerung, den Schutz und die Unversehrtheit, die Wiederauffindbarkeit, die Aufbewahrungsfrist von Aufzeichnungen und die Verfügung über Aufzeichnungen.

In Übereinstimmung mit den anwendbaren regulatorischen Anforderungen, muss die Organisation Methoden für den Schutz von vertraulichen Angaben zur Gesundheit, die in den Aufzeichnungen enthalten sind, festlegen und implementieren.
Aufzeichnungen müssen lesbar, leicht identifizierbar und wieder auffindbar bleiben. An den Aufzeichnungen vorgenommene Änderungen müssen identifizierbar bleiben. Die Organisation muss die Aufzeichnungen für mindestens die Lebensdauer des Medi- zinprodukts, die von der Organisation bestimmt wurde oder die durch anwendbare regulatorische Anforderungen festgelegt ist, aufbewahren, jedoch nicht für weniger als 2 Jahre ab Freigabe des Medizinproduktes durch die Organisation.

8. Schlussbestimmungen

8.1.  Das Recht der Bundesrepublik Deutschland findet Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie des internationalen Kollisionsrechts.

8.2.  Der Sitz von HAHNENKRATT gilt als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand. HAHNENKRATT kann jedoch nach eigener Wahl auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden klagen.

8.3.  Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich.

8.4.  Soweit diese AGB in einer anderen Sprache als in Deutsch verwendet wird, handelt es sich nur um eine Übersetzung der deutschen Version, wobei die deutsche Version vor- rangig gilt, auch bezüglich der Interpretation und Auslegung der verwendeten Formu- lierungen. Die deutsche Version ist auf www.hahnenkratt.com oder auf Anfrage er- hältlich.

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